Gesamtelternvertretung

Die Gesamtelternvertretung (GEV) besteht aus allen Klassenelternsprechern der Schule (§ 90 Abs. 1 Satz 1 SchulG). Da pro Klasse in der Regel zwei gleichberechtigte Klassenelternsprecher gewählt werden, sind beide stimmberechtigte Mitglieder der GEV.

Die GEV ist das höchste Elterngremium in der Schule. Hier werden die Elterninteressen gegenüber der Schule wahrgenommen. Es stehen also die Themen und Probleme im Vordergrund, die die ganze Schule betreffen.
Die Elternsprecherin oder der Elternsprecher der Schule lädt die Gesamtelternvertretung mindestens dreimal im Schuljahr ein. Die Schulleiterin oder der Schulleiter und zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Gesamtschülervertretung und der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte sollen auf Verlangen der Gesamtelternvertretung an den GEV-Sitzungen teilnehmen. Diese GEV-Sitzungen dienen der Unterrichtung und Aussprache über wichtige schulische Angelegenheiten. Dementsprechend ist die Schulleiterin oder Schulleiter der erste Ansprechpartner der GEV.

Über Wahlen in der GEV können Elternvertreter in weiteren schulischen und überschulischen Gremien mitwirken.

Quelle: § 90 Schulgesetz

Wahlen in der GEV

In der ersten GEV im Schuljahr werden aus der Mitte ihrer stimmberechtigten Mitglieder folgende Funktionen gewählt:

  1. ein Elternsprecher der Schule,
  2. bis zu drei Stellvertreter,
  3. vier stimmberechtigte Mitglieder für die Schulkonferenz,
  4. zwei Mitglieder für den Bezirkselternausschuss,
  5. je zwei beratende Mitglieder für die Gesamtkonferenz der Lehrkräfte und
    die Fachkonferenzen sowie die Gesamtschülervertretung und
  6. je ein beratendes Mitglied für weitere Teilkonferenzen der Lehrkräfte und Schüler an der Schule, sofern nicht entsprechende Teilelternkonferenzen gebildet wurden.

Für die Funktionen nach Nummern 3 bis 6 sind Stellvertreter in mindestens gleicher Anzahl zu wählen (§ 117 Abs. 2 Satz 1 SchulG). Gibt es keine Kandidaten, lässt sich diese Maßgabe nicht umsetzen. Mindestens für die Schulkonferenz sollten sich jedoch ausreichend Kandidaten zur Verfügung stellen.